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Gesetzliche Grundlagen

Die internationalen Freiwilligendienste werden auf gesetzlicher Grundlage des weltwärts-Programms und des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) durchgeführt. Dazu finden sich im Folgenden die entsprechenden Grundlagen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der internationale Freiwilligendienst kein Freiwilliges Soziales Jahr (im Sinne der gesetzlichen Grundlage FSJ) ist. Dieses unterliegt grundsätzlich anderen gesetzlichen Bestimmungen, insbesonders hinsichtlich der gesetzlichen Sozialversicherung. Eine Verwechslung kann bei den Behörden zu Irretationen und Komplikationen führen.  

Förderleitlinie zur Umsetzung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes "weltwärts"

Anerkennung von "weltwärts" bei Behörden und an der Uni

Richtlinien zur Umsetzung des „Internationalen Jugendfreiwilligendienstes“

Mehr über den "Internationalen Jugendfreiwilligendienst"