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Den formell-rechtlichen Rahmen bildet das Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz –BFDG) vom 28. April 2011. Gemäß den Vorgaben zum BFD wird zwischen dem/der Freiwilligen, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), der Einsatzstelle und SoFiA e.V. eine Freiwilligendienstvereinbarung geschlossen. Sie regelt wesentliche Rahmenbedingungen, unter denen der Freiwilligendienst in Deutschland erfolgt.
Bei Freiwilligen, die über die „Süd-Nord-Komponente“ des weltwärts-Förderprogrammes des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert werden, sind die entsprechenden zusätzlichen Vorgaben des Konzepts zur Süd-Nord Komponente sowie die Förderleitlinie weltwärts zu berücksichtigen und einzuhalten.