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Mitglieder

SoFiA wird getragen von seinen Mitgliedern. Das sind natürliche und juristische Mitglieder. Jede und jeder kann als natürliche Person die Mitgliedschaft bei SoFiA beantragen und so die Arbeit unterstützen. Juristische Mitglieder sind überwiegend Organistionen, in der eigenem internationalem Partnerkontext die Freiwilligen zum Einsatz kommen.

  • natürliche Mitglieder

    Vereinsmitglied bei SoFiA e.V. werden

    Nach einer Satzungsänderung im März 2014 ist es fortan möglich, dass auch natürliche Personen Mitglieder bei SoFiA e.V. werden können. Dies ermöglicht Einzelpersonen die Arbeit von SoFiA e.V. zu unterstützen und die Vereinsarbeit aktiv mitzugestalten. Wenn Du Interesse daran hast Vereinsmitglied bei SoFiA e.V. zu werden, fülle das unten angefügte Formular aus und sende es uns postalisch zu. Bei der Mitgliederversammlung wird der jährliche Mitgliedsbeitrag festgelegt.

    Um Vereinsmitglied bei SoFiA e.V. zu werden, fülle den Antrag auf Mitgliedschaft aus und schicke ihn per Post an die angebene Adresse.

    Antragsformular

  • juristische Mitglieder

  • Geschichte von SoFiA e. V.

    Die Mitglieder von SoFiA haben die Idee der Würzburger Synode, einen sozialen Dienst für Frieden und Versöhnung zu schaffen, aufgegriffen und am 17. Juni 1992 in Trier den Sozialen Dienst für Frieden und Versöhnung im Ausland - Arbeitsgemeinschaft im Bistum Trier e. V. gegründet.

    SoFiA e.V. erfüllt für das Bistum Trier die Vorgaben der Würzburger Synode. Im Gegenzug sorgt das Bistum für einen Teil der Finanzierung. Geschäftsführend ist die Arbeitsstelle Soziale Lerndienste im Bistum Trier. Mitglieder werden im SoFiA e. V. können Verbände, Institutionen und Organisationen, die sich den Zielen des Vereins verpflichten.

    Zur Würzburger Synode:
    Schon 1975 plädierte die so genannte Würzburger Synode, die gemeinsame Synode aller Bistümer in Deutschland, für die "Erziehung zum Frieden" mit der u.a. folgende Richtziele verfolgt wurden:

    • "Bereitschaft, den anderen Menschen unvoreingenommen zu sehen, andere Gruppen und Völker kennenzulernen und sie in ihrem Anderssein anzunehmen;
    • Rücksicht auf fremde Bedürfnisse und Klärung der eigenen;
    • Abbau von Vorurteilen;
    • Änderung von friedensgefährdenden Einstellungen und Verhaltensweisen;
    • Fähigkeit zur Zusammenarbeit, zum Kompromiß und zur Übereinkunft;
    • Parteinahme zugunsten Benachteiligter;
    •  Mitwirkung bei der Überwindung von Unrechtszuständen;"
    •  ...

    Die Synode sprach eine Empfehlung aus „... die Gründung eines neuen sozialen Dienstes für Frieden und Versöhnung vorzubereiten und ihn mit den notwendigen Mitteln auszustatten“. Aber erst in den späten 80ern erhielt die Idee eines solchen Dienstes für Frieden und Vesöhnung in Deutschland wieder Auftrieb. Am 1. Juli 1986 trat eine Änderung des Zivildienstgesetzes in Kraft, die besagt, dass anerkannte Wehrdienstverweigerer ihre Pflicht auch durch einen „anderen Dienst im Ausland“ erfüllen können. Daraufhin wurde die Bistumsstelle für Zivildienstleistende in Trier damit beauftragt, die weitere Entwicklung eines  "Sozialen Dienstes für Frieden und Versöhnung" (SDFV) zu übernehmen.

    Textausschnitte finden sich hier bei den Sozialen Lerndienste im Bistum Trier.

    Textausschnitte der Würzburger Synode