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Rahmenbedingungen

Der Einsatz der Freiwilligen im Bistum Trier erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Rahmenbedingungen. Dazu zählen:

Folgende Rahmenbedingungen sind zu beachten:

  • Aufenthalt

    Freiwillige aus Ländern außerhalb der EU benötigen ein Visum für die Einreise nach Deutschland. Dies muss frühzeitig von den Freiwilligen bei der Deutschen Botschaft im jeweiligen Heimatland beantragt werden. Zur Beantragung des Visums erhalten die Freiwilligen von SoFiA e.V. die unterzeichnete BFD-Vereinbarung, eine Versicherungsbestätigung sowie ein Einladungsschreiben. Für die frühzeitige und korrekte Antragsstellung ist der Freiwillige bzw. die ausländische Partnerorganisation verantwortlich.

    Freiwillige aus Ländern innerhalb der EU benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland.

  • An- und Abreise

    Die An- und Abreise nach Deutschland wird von den ausländischen Partnerorganisationen in Absprache mit SoFiA e.V. organisiert. Die Kosten für den Transport werden von SoFiA e.V. getragen.

  • Dienstbeginn und Dauer

    Dienstbeginn in Deutschland ist Anfang Februar. Die Dauer des Freiwilligen-
    dienstes beträgt in der Regel 12 Monate. Eine Verlängerung auf 18 Monate ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.

  • Taschengeld

    Der Freiwillige erhält für seine Arbeit ein monatliches Taschengeld in Höhe von
    350 Euro. Das Taschengeld ist weder Gehalt noch Lohn. Es wird von der Einsatzstelle direkt an den Freiwilligen gezahlt.
    Des Weiteren ist die Einsatzstelle vertraglich dazu verpflichtet, die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge zu übernehmen.

  • Unterkunft

    Die Freiwilligen werden während des Jahres in einer Gastfamilie, einer eigenen kleinen Wohnung oder in einem Zimmer/Appartement innerhalb der Einsatzstelle untergebracht.
    Dies ist abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. Die Kosten für die Unterkunft werden von SoFiA e.V. bezuschusst. 

  • Kostenregelung

    Alle weiteren anfallenden Kosten (beispielsweise Fahrtkosten zur Einsatzstelle oder Verpflegung während der Arbeitszeit) müssen die Freiwilligen selbst übernehmen. Gegebenenfalls ist eine Erstattung (bzw. Teilerstattung) dieser Kosten durch die Einsatzstelle möglich. Dies muss vor Beginn des Dienstes mit der Einrichtung vereinbart werden.


    Sonstige Kosten für die Teilnahme an zusätzlichen Aktivitäten (Ferienfreizeiten, Ausflüge etc.), für persönliche Bedürfnisse (Internet, Telefon etc.) und für selbstverschuldete Kosten (Verlust von Dokumenten etc.) sind von den Freiwilligen selbst zu tragen.